AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (Stand: 01. Januar 2020)
  • 1 Allgemeines / Gültigkeit der Bedingungen

Im Kerngeschäft bietet Brillen Einschleif- und Montageservice Augenoptikern und optischen Betrieben einen Werkstattservice für das Einschleifen und Montieren von Brillengläsern sowie Reparaturen an Brillenfassungen an. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die AGB vom Brillen Einschleif- und Montageservice an. Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Brillen Einschleif- und Montageservice.

 

  • 2 Vorbereitung des Auftrags durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber übernimmt die Qualitätskontrolle der Gläser. Hierzu gehört: Glasoberfläche, dioptrische Wirkung, Durchmesser, Typ, Farben usw. Bitte verpacken Sie alle zum Auftrag gehörenden Teile sorgfältig und Brillenfassungen mit einem festen Etui. Für Bohrbrillen oder empfindliche Brillen ohne Etui stellen wir ein Kostenpflichtiges Etui ggf. zur Verfügung. Bitte wählen Sie die Größe der Versandverpackung/Etui so, dass die Brillen auch im verglasten oder reparierten Zustand sicher in die Verpackung hineinpassen. Fassungen, die nicht erwärmt oder mit Spiritus gereinigt werden dürfen, sind zu kennzeichnen. Für Markenbrillen benötigte Einzelteile sind mit einzuschicken. Standartteile halten wir beim Brillen Einschleif- und Montageservice vor.

 

  • 3 Glasversand direkt an Brillen Einschleif- und Montageservice

Brillengläser können seitens der Glaslieferanten direkt an Brillen Einschleif- und Montageservice geliefert werden. Die Gläser müssen hierzu anhand einer Kommission eindeutig einem Auftrag zuzuordnen sein. Für Verwechslungen mangels Kennzeichnung haftet Brillen Einschleif- und Montageservice nicht. Wir übernehmen eine kurze Eingangskontrolle, können aber nicht für fehlerhafte Gläser haftbar gemacht werden. Nach Absprache entstehen dem Auftragsgeber Zusatzkosten.

 

  • 4 Auftragserteilung

Der Auftraggeber haftet für die vollständigen und richtigen Angaben bzw. Daten auf dem Brillen Einschleif- und Montageservice Auftragsformular. Kundeneigene Formulare oder Karteikarten dürfen nur nach Absprache mit Brillen Einschleif- und Montageservice verwendet werden. Andernfalls übernehmen wir keine Garantie, dass alle Daten und Wünsche berücksichtigt werden.

 

  • 5 Bruchrisiko und Schadensersatz

Das Glasbruchrisiko trägt Brillen Einschleif- und Montageservice. Dieses Risiko erstreckt sich auf Schäden durch Bruch und Verkratzen der vom Auftragnehmer gerandeten Gläser, die während der Bearbeitung in den Werkstatträumen von Brillen Einschleif- und Montageservice auftreten. In diesem Falle ersetzt Brillen Einschleif- und Montageservice das beschädigte Glas oder es erfolgt eine Gutschrift bzw. Rückzahlung ausschließlich nach Rechnung des Glaslieferanten zu Nettopreisen (abzgl. Lieferantenrabatt, Werkstattbruch und Bonus). Sollte die Vorlage einer Rechnung nicht möglich sein begleichen wir die Lieferscheinkosten abzüglich 38% Lieferantenrabatt. Das erstattete Glas ist Eigentum vom Brillen Einschleif- und Montageservice. Wir übernehmen das Glasbruchrisiko für bis zu folgenden Glasdicken: Vollrand 1,0mm, Nylor 1,5mm, Bohrloch 2,0mm, Rim 2,0mm, Strip 2,4mm. Die angegebenen Glasdicken liegen in der Verantwortung des Augenoptikers. Wir verglasen auch nach Rücksprache mit dem Kunden dünnere Gläser, können dann jedoch kein Bruchrisiko übernehmen. Der Auftraggeber haftet für die einwandfreie Qualität der Fassung; für alte oder getragene Fassungen kann bei Bruch kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden; bei neuen Fassungen schließen wir Haftungsschäden durch kalte Lötstellen und mangelhafte Beschichtung sowie minderwertige Qualität aus. Brillen Einschleif- und Montageservice behält sich vor, Fassungen nicht oder nur auf Risiko des Augenoptikers zu bearbeiten. Dazu gehören auch ungeeignete Glasmaterialien wie phototrope Gläser 1,5mm in Randlosbrillen. Verglasungen mit nicht aufeinander abgestimmten Glas- und Fassungskurven sind je nach Machbarkeit möglich. Ab einer Differenz von 1,0 z.B. Glaskurve 6 – Fassungskurve 7 muss der Auftraggeber bereits evtl. Zugeständnisse bei der Ästhetik, Bügelaufschlag oder einer knirschenden Fassung machen. Sollten die Zentrierdaten nicht schriftlich notiert sein, ermitteln wir im Einzelfall die Daten z.B. von Anzeichnungen der Stützscheiben. In diesen Fällen kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf die exakt gewünschten Daten erheben. Sollten aufgrund der Materialeigenschaften Zweifel an der dauerhaften Haltbarkeit einer Schweißung bestehen, werden wir Sie darüber informieren und können keine Garantie auf die Schweißstelle übernehmen.

 

  • 6 Bearbeitung der Aufträge

Brillen Einschleif- und Montageservice führt die Einschleiftoleranz nach RAL aus.
Brillen Einschleif- und Montageservice arbeitet nach DIN-Kastenmaß. Die horizontale Toleranz bei Gleitsichtbrillen beträgt 1,0mm, die für die vertikale Differenz 0,5mm. Wenn Sie keine anders lautenden Angaben machen, schleifen wir die Höhe von Einstärkengläsern mittig ein. Wir schleifen die Gläser nach der genannten PD ein. Für Umrechnungen durch Prismen, Glasbesonderheiten und gewünschten Nah-PD ist der Auftraggeber zuständig. Bitte geben Sie bei Bifogläsern die Fern-PD an. Die Einschleifhöhe gilt immer nach Formänderung.

 

  • 7 Liefer- und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung von Aufträgen durch Brillen Einschleif- und Montageservice erfolgt schnellstmöglich. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Einzelaufträge beträgt ein bis zwei Werktage, ohne Lieferzeiten seitens der Glaslieferanten und der Zustelldienste. Hinsichtlich der Lieferzeit kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

 

  • 8 Versand

Seit dem 01.01.2019 versenden wir ausschließlich versicherte Pakete. Nur auf schriftlichen Sonderwünschen erfolgt ein unversicherter Versand. Anfallende Kosten können Sie unserer Preisliste entnehmen. Brillen Einschleif- und Montageservice übernimmt für die Einhaltung der Lieferzeiten durch Zustelldienste keine Gewähr.

Die vom Brillen Einschleif- und Montageservice versendeten GLS- Pakete sind bis maximal 500,-€ versichert. Höhere Warenwerte können auf Wunsch versichert werden. Der Auftraggeber trägt die Versandkosten auf beiden Wegen, ebenso das Verlustrisiko von unversicherten Sendungen.

 

  • 9 Beanstandungen / Reklamationen

Reklamationen sind Brillen Einschleif- und Montageservice vom Auftraggeber sofort nach Erhalt der Ware telefonisch und schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen. Die reklamierten Gläser/Fassungen müssen an Brillen Einschleif- und Montageservice zur Begutachtung zurückgesendet werden. In Absprache mit dem Auftraggeber entscheidet Brillen Einschleif- und Montageservice, ob und wie der angezeigte Mangel behoben wird.

 

  • 10 Preise

Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.. Einzelgläser werden mit 70% der Komplettverglasung berechnet.

 

  • 11 Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Aufträge erfolgt anhand von Sammelrechnungen zum Monatsende. Sammelrechnungen sind in Kombination mit Lastschrift möglich. Der Rechnungsbetrag ist sofort netto ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Brillen Einschleif- und Montageservice vor, Mahnkosten und Verzugszinsen zu berechnen. Ebenso Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten bzw. ausschließlich gegen Nachnahme zu versenden. Für Nachnahmelieferungen berechnen wir dem Auftraggeber zusätzlich 8,-€ netto je Paket.

 

  • 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand wird – soweit rechtlich zulässig – 47608 Geldern vereinbart.

 

  • 13 Gültigkeit

Die AGB und die Preisliste vom Brillen Einschleif- und Montageservice gelten jeweils in der aktuellen Fassung; ältere Fassungen verlieren bei Erscheinen der neuen Fassung ihre Gültigkeit.